Rechtsprechung
BVerwG, 26.03.1992 - 4 B 64.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 20.12.1991 - Bf II 95/91
- BVerwG, 26.03.1992 - 4 B 64.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86
Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)
Auszug aus BVerwG, 26.03.1992 - 4 B 64.92
Als eine derartige Unterart hat der beschließende Senat ausdrücklich auch Spielhallen angesehen (BVerwG, Beschluß vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308 [BVerwG 22.05.1987 - 4 N 4/86]).In seinem Beschluß vom 22. Mai 1987 (a.a.O.) hat sich der beschließende Senat u.a. auch zur allgemeinen Zweckbestimmung von Kerngebieten geäußert.
In dem Beschluß vom 22. Mai 1987 (a.a.O. S. 312) hat der beschließende Senat ferner darauf hingewiesen, daß die Gemeinde nicht mit den Mitteln des Bauplanungsrechts versuchen dürfe, ihre eigene und von der Wertung des Bundesgesetzgebers abweichende "Spielhallenpolitik" zu betreiben, indem sie diese Einrichtungen unabhängig von Erwägungen der Ordnung der Bodennutzungen allgemein für ihr Gemeindegebiet ausschließe.
Daß § 1 Abs. 9 BauNVO eine derartige Befürchtung grundsätzlich als ausreichend ansieht, hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 1987 (a.a.O. S. 321) bereits entschieden.
- BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus BVerwG, 26.03.1992 - 4 B 64.92
Vergnügungsstätten sind hiernach eine auch dem Kerngebiet, aber nicht ausschließlich ihm zugewiesene Nutzungsart und machen nicht das Wesen eines Kerngebiets im Sinne der Baunutzungsverordnung aus (vgl. zur Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte in einem Mischgebiet BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 64/79]). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84
Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen …
Auszug aus BVerwG, 26.03.1992 - 4 B 64.92
Danach gestattet § 1 Abs. 9 BauNVO, über § 1 Abs. 5 BauNVO hinausgehend, einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen und im Plangebiet auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).